Organisatorisches

Kosten

Als Wahltherapeutin habe ich keinen Kassenvertrag. Dies bedeutet, dass ich die Honorarnote direkt mit Ihnen verrechne, wobei Sie die Kosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Krankenkassa erstattet Ihnen einen Teil der Kosten. Bei Ihrer Zusatzversicherung können Sie gegebenenfalls die verbleibenden Kosten einreichen.

Thermoplastische Schienen auf Anfrage: Preis variiert je nach Größe und Aufwand

FAQ

Bitte bringen Sie bei der ersten Einheit die ärztliche Verordnung und sämtliche Befunde mit. Sollten Sie bei der KFA oder SVS versichert sein, ist zu beachten, dass die Verordnung von der Krankenkasse vor der zweiten Sitzung chefärztlich bewilligt werden muss. Bei der ÖGK und der BVAEB besteht keine Bewilligungspflicht mehr.

Sowohl Ihr:e Hausarzt:ärztin als auch ein:e Facharzt:ärztin kann Ihnen eine Verordnung ausstellen (z.B.: 10 x Ergotherapie à 60 min)

Falls Sie Ihren Termin nicht einhalten können bitte ich Sie, diesen mind. 24 Stunden vor Beginn abzusagen, da ich Ihnen für die geplante Einheit sonst ein Ausfallshonorar in Rechnung stellen muss.

 

Je nach Krankenkassa und Versicherung ist es möglich, dass ein Teil der Behandlungskosten refundiert wird. Um eine Kostenrückerstattung zu beantragen, reichen Sie die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der Honorarnote und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Weiters übernehmen häufig Zusatzversicherungen für Privatarztkosten auch therapeutische Leistungen – erkundigen Sie sich bitte hier direkt bei Ihrem Versicherungsberater.

 

Nein, es ist nicht notwendig alle Einheiten zu „verbrauchen“. Die tatsächliche Therapieanzahl orientiert sich nach dem Bedarf und wird durchgehend evaluiert.

Constanze Hein, B.Sc.  –  +43 676 7399033 – Alser Straße 43/8D, 1080 Wien

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